AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Ferienunterkunft Chalet Sonnenröschen
Vermieter: André Bratschi & Jane Dewhurst, Pfaffenwis 5, CH-8118 Pfaffhausen

1. Anreise / Abreise
Die Anreise ist am ersten Tag des gebuchten Aufenthalts ab 16:00 Uhr möglich. Das Chalet muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr geräumt sein. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 24 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
 Bei Übernachtungen mietfremder Personen (Besucher) sind dem Vermieter die Anzahl der Besucher und die Aufenthaltsdauer vor der Anreise anzugeben. Die Mietkosten können sich eventuell verändern.

2. Bezahlung
Die Zahlung des Mietbetrages ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen fällig. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Der Mietvertrag erhält erst mit Eingang der Zahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Der im Mietvertrag angegebene Gesamtbetrag enthält die Nebenkosten (Wasser, Energie, Endreinigung) sowie die Servicepauschale (Bettwäsche, Frottee- und Küchentücher, Parkplatz, Nutzung der öffentlichen Infrastruktur Tschuggen, Tourismusabgabe). Zusätzliche Dienstleistungen wie etwa entnommenes Brennholz sind via Gäste-App anzugeben und werden separat abgerechnet.

3. Rücktritt
Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (Brief oder Email) erfolgen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Ein Ersatzmieter, die zu genannten Bedingungen in den Vertrag eintritt, kann vom Gast gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. Wie empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Es besteht folgende Stornierungsrichtlinie:
- Bei Stornierung bis 60 Tage vor Anreise wird der Gesamtbetrag erstattet. Die Stornierungsgebühr beträgt 100CHF.
- Bei Stornierung bis 45 Tage vor Anreise wird 50% des Gesamtbetrags zurückerstattet.
- Bei Stornierung nach 45 Tagen vor Anreise oder bei Nicht-Erscheinen ist der Gesamtbetrag geschuldet.
- Buchungsanpassungen werden mit einer Gebühr von 100CHF verrechnet. Aufenthaltsverlängerungen sind kostenlos.

4. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.   Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen am Anreisetag beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Dies gilt insbesondere, wenn die Buchung weniger als 48h vor Anreise erfolgt. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. 
 Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Müll ist wie vorgeschrieben zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Das Grundstück ist frei von Abfällen zu hinterlassen. Eine Untervermietung des Objektes durch den Mieter bzw. Übernachtung(en) mietfremder Personen im Ferienhaus und / oder auf dem Grundstück ohne Wissen des Vermieters ist grundsätzlich nicht gestattet. Zuwiderhandlungen führen zu sofortiger Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter und das Objekt ist unverzüglich zu verlassen. Sollte der Mieter persönliches Eigentum vergessen haben und sich nicht melden, werden die liegen gebliebenen Gegenstände nach einer Aufbewahrungsfrist von 2 Monaten nach Abreise vernichtet. Das Laden von E-Autos am Stromnetz des Ferienhauses ist strikt untersagt. Die Querschnitte der Leitungen sind nicht dafür ausgelegt. In Blatten befinden sich mehrere E-Ladestationen.

5. Haustiere sind im Chalet Sonnenröschen nur nach Anmeldung erlaubt.

6. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
 Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

7. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100- prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
 Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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